SiGe-Koordination
HP führt die gesetzlich auf vielen Baustellen notwendige Koordination nach Baustellenverordnung (Sprachgebrauch SiGeKo) durch und nimmt dem Bauherrn dadurch dessen gesetzliche Verpflichtungen ab. Dabei werden im Rahmen dieser Baustellenkoordination Leistungen wie u.a. z.B. - Erstellen der Vorankündigung - Erstellung und Fortschreibung eines SiGe-Plans - Baustellenbesuche mit entsprechender Dokumentation - Erstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten am Bauwerk erledigt.
Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BaustellV
Wann?
Modul SieGe Liste
Baustellenbedingungen | Berücksichtigung allg. Grundsätze nach §4 ArbSchG bei der Planung | Vorankündigung | Koordinator | SiGe-Plan | Unterlage für spätere Arbeiten | |
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Beschäftigte | Umfang und Art der Arbeiten | |||||
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein |
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | Ja | Nein | Ja | Nein | Ja |
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja |
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |