SiGe-Koordination

HP führt die gesetzlich auf vielen Baustellen notwendige Koordination nach Baustellenverordnung (Sprachgebrauch SiGeKo) durch und nimmt dem Bauherrn dadurch dessen gesetzliche Verpflichtungen ab. Dabei werden im Rahmen dieser Baustellenkoordination Leistungen wie u.a. z.B. - Erstellen der Vorankündigung - Erstellung und Fortschreibung eines SiGe-Plans - Baustellenbesuche mit entsprechender Dokumentation - Erstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten am Bauwerk erledigt.


Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BaustellV
Wann?

Modul SieGe Liste

Baustellenbedingungen Berücksichtigung allg. Grundsätze nach §4 ArbSchG bei der Planung Vorankündigung Koordinator SiGe-Plan Unterlage für spätere Arbeiten
Beschäftigte Umfang und Art der Arbeiten
eines Arbeitgebers kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage Ja Nein Nein Nein Nein
eines Arbeitgebers kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten Ja Nein Nein Nein Nein
eines Arbeitgebers größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage Ja Ja Nein Nein Nein
eines Arbeitgebers größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten Ja Ja Nein Nein Nein
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage Ja Nein Ja Nein Ja
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten Ja Nein Ja Ja Ja
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage Ja Ja Ja Ja Ja
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten Ja Ja Ja Ja Ja

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